Rechtsprechung
KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Richtervorbehalt, Blutentnahme
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 81a Abs 2 StPO, § 261 StPO
Bußgeldverfahren: Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme bei Alkoholeinwirkung; freie Beweiswürdigung; Verstoß der Ermittlungsbehörde gegen die Dokumentations- und Begründungspflicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfuss der Einwirkung von Drogen auf die Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme
- Wolters Kluwer
- blutalkohol , S. 51
- kanzlei-hoenig.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einwilligung in die Blutentnahme - Beweisverwertungsverbot?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Ein fast vergessenes Problem: Richtervorbehalt bei der Blutentnahme
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einwilligung in die Blutentnahme durch Betroffenen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-hoenig.de (Kurzanmerkung)
Quod licet Ermittlungsbehörde ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 06.06.2014 - 297 OWi 1628/13
- KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 25
- NZV 2015, 97
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Davon zu trennen ist die aus dem Gebot effektiven Rechtschutzes abgeleitete Verpflichtung der anordnenden Ermittlungsperson, ihre Entscheidung, unter Annahme von Gefahr in Verzug nach § 81a Abs. 2 StPO eine Blutentnahme anzuordnen, schriftlich zu dokumentieren und zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142, 156 ff.). - BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053). - BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04
Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter …
Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053). - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07
Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die …
Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053). - OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10
Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer …
Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053).
- KG, 20.12.2016 - 121 Ss 163/16
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Strafmilderung bei hoher …
So legt die Revision nicht die durch die polizeilichen Zeugen gefertigte Dokumentation zur Belehrung über die Freiwilligkeit der Blutentnahme und die Einwilligung dar (vgl. KG NStZ-RR 2015, 25 f.).Aus der von ihr aufgegriffenen Senatsentscheidung vom 9. Oktober 2014 (NStZ-RR 2015, 25) ergibt sich, dass die Beanstandung der Verletzung des § 81a StPO - in aller Regel - der Erhebung der Verfahrensrüge bedarf, die den "Wortlaut der durch die polizeilichen Zeugen gefertigten Dokumentation zur Belehrung über die Freiwilligkeit der Blutentnahme und die Einwilligung" wiedergeben muss.
- VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204
Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens
Auch die Alkoholisierung der Antragstellerin und ihre fehlende Unterschrift stehen der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u. a. - NZV 2015, 97 ff.). - VG München, 21.12.2021 - M 19 S 21.5782
Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem …
Abgesehen davon, dass das Einverständnis mit der Blutentnahme durch Unterschrift des Antragstellers dokumentiert ist (…vgl. Rn. 35), wäre auch eine ausreichende Belehrung hinsichtlich Sinn und Tragweite der Einwilligung ausreichend gewesen (…dazu BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 11; KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u.a. - LS1-3). - VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.259
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtbeibringung …
Auch die Alkoholisierung des Antragstellers und seine fehlende Unterschrift stehen der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u. a. - NZV 2015, 97 ff.).