Rechtsprechung
   KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14   

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https://dejure.org/2014,34687
KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14 (https://dejure.org/2014,34687)
KG, Entscheidung vom 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14 (https://dejure.org/2014,34687)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 507/14, 3 Ws (B) 507/14-122 Ss 147/14 (https://dejure.org/2014,34687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Richtervorbehalt, Blutentnahme

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81a Abs 2 StPO, § 261 StPO
    Bußgeldverfahren: Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme bei Alkoholeinwirkung; freie Beweiswürdigung; Verstoß der Ermittlungsbehörde gegen die Dokumentations- und Begründungspflicht

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 25
  • NZV 2015, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
    Davon zu trennen ist die aus dem Gebot effektiven Rechtschutzes abgeleitete Verpflichtung der anordnenden Ermittlungsperson, ihre Entscheidung, unter Annahme von Gefahr in Verzug nach § 81a Abs. 2 StPO eine Blutentnahme anzuordnen, schriftlich zu dokumentieren und zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142, 156 ff.).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
    Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
    Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
    Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    Auszug aus KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14
    Das von der Rechtsbeschwerde geforderte Beweisverwertungsverbot könnte aber auch ein solcher Dokumentationsverstoß nicht bewirken (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; NStZ 2005, 392; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - [1] 53 Ss 68/10 [34/10] - [juris]), was auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053).
  • KG, 20.12.2016 - 121 Ss 163/16

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Strafmilderung bei hoher

    So legt die Revision nicht die durch die polizeilichen Zeugen gefertigte Dokumentation zur Belehrung über die Freiwilligkeit der Blutentnahme und die Einwilligung dar (vgl. KG NStZ-RR 2015, 25 f.).

    Aus der von ihr aufgegriffenen Senatsentscheidung vom 9. Oktober 2014 (NStZ-RR 2015, 25) ergibt sich, dass die Beanstandung der Verletzung des § 81a StPO - in aller Regel - der Erhebung der Verfahrensrüge bedarf, die den "Wortlaut der durch die polizeilichen Zeugen gefertigten Dokumentation zur Belehrung über die Freiwilligkeit der Blutentnahme und die Einwilligung" wiedergeben muss.

  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204

    Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auch die Alkoholisierung der Antragstellerin und ihre fehlende Unterschrift stehen der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u. a. - NZV 2015, 97 ff.).
  • VG München, 21.12.2021 - M 19 S 21.5782

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Abgesehen davon, dass das Einverständnis mit der Blutentnahme durch Unterschrift des Antragstellers dokumentiert ist (vgl. Rn. 35), wäre auch eine ausreichende Belehrung hinsichtlich Sinn und Tragweite der Einwilligung ausreichend gewesen (dazu BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 11; KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u.a. - LS1-3).
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.259

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtbeibringung

    Auch die Alkoholisierung des Antragstellers und seine fehlende Unterschrift stehen der Wirksamkeit der Einwilligungserklärung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, B.v. 9.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14 u. a. - NZV 2015, 97 ff.).
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